Förderungen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Förderungen PV-Anlage

Wir informieren Sie über die passende Möglichkeit der Förderung für Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Batteriespeicher. Als besonderen Service übernehmen wir die Antragstellung und Abwicklung der gesamten Förderung für Sie.


Seit 1.1.2024 gilt für Privatpersonen die neue Förderung in Form der Umsatzsteuerbefreiung.

 

  • Gültig für Photovoltaikanlagen und Speicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen
  • Gesamtanlagengröße darf 35 kWp nicht überschreiten
  • Rechnung wird direkt ohne Umsatzsteuer ausgestellt

Nähere Infos dazu gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums.

 


Weitere Infos zu weiteren Fördermöglichkeiten gibt es hier: